Vermessungsstelle Feil

Dipl.-Ing. (FH) Bernd Feil

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wappen Thüringen

Formulare & Gesetze

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Formulare

Gesetze und Verordnungen

  • Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
    1. ThürVermGeoG
  • Thüringer ÖbVI-Gesetz
    1. ÖbVI-Gesetz
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
    (ThürVwKostOVerm)
    1. Kostenordnung Änderung 2024
      (gültig ab 27.04.2024)
  • Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht
    1. Seit dem 18. August 2012 besteht in Thüringen keine gesetzliche Pflicht mehr, neu errichtete Gebäude in die Liegenschaftskarte einmessen zu lassen. Die Erfassung der Gebäude erfolgt durch die Übernahme aus Luftbildern, welche alle drei Jahre erneut aufgenommen werden. Sollte die Einmessung eines Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen benötigt oder gewünscht werden, ist es jedoch auch weiterhin möglich, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen.
    2. Gebühren Gebäudeeinmessung